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DSG-konforme KI-Tools: Worauf Schweizer Unternehmen achten müssen

· 6 Min. Lesezeit

Seit September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Wer KI-Tools einsetzt, die mit Personendaten arbeiten - etwa Bewerberdaten oder Kundendaten - trägt weiterhin die datenschutzrechtliche Verantwortung, auch wenn ein externer Anbieter die Verarbeitung übernimmt.

Worauf du bei der Anbieterwahl achten solltest

1. Wo werden die Daten gespeichert?

Ein Anbieter, der klar kommuniziert, in welchem Land die Daten liegen, schafft Vertrauen. Bei Anbietern ohne diese Angabe lohnt sich Nachfragen.

2. Werden Daten fürs KI-Training verwendet?

Seriöse Anbieter schliessen aus, dass eingegebene Kunden- oder Bewerberdaten zum Training der zugrundeliegenden KI-Modelle verwendet werden.

3. Gibt es klare Löschfristen?

Personendaten dürfen nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Ein Tool sollte definierte, einstellbare Löschfristen bieten - und die Löschung auf Anfrage ermöglichen.

4. Besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag?

Verarbeitet ein externer Anbieter Personendaten in deinem Auftrag, braucht es dafür einen entsprechenden Vertrag gemäss Art. 9 DSG - das sollte der Anbieter unaufgefordert anbieten können.

5. Wer sind die Unterauftragsverarbeiter?

Viele KI-Tools nutzen selbst wieder externe Dienste (Hosting, KI-Modell-Anbieter). Transparenz darüber, wer im Hintergrund beteiligt ist, gehört zu einer seriösen Datenschutzerklärung.

Die menschliche Entscheidung bleibt wichtig

Gerade bei automatisierten Bewertungen (z.B. im Recruiting) sollte immer ein Mensch die finale Entscheidung treffen - eine rein automatisierte Entscheidung ohne menschliche Prüfung ist datenschutzrechtlich heikel.

Alle 147codez-Tools sind DSG- und DSGVO-konform gebaut, mit klaren Löschfristen und Auftragsverarbeitungsverträgen mit allen Dienstleistern.

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